ENTSCHÄDIGUNG
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Höhe der Entschädigung·
die Empfänger·
die Hinterbliebenen der Empfänger·
Nachweis·
Statistiken zur Verteilung der Entschädigung·
Geographische Aufteilung·
Rechtsausschluss·
Streitsachen Höhe der Entschädigung :- 1 387.29 € ist der pauschal gezahlte Entschädigungsbetrag, der in Form einer ersten Zahlung von 1 143.37 € und einer zusätzlichen Zahlung von 243.92 € ausgezahlt wird.
Diese Vorgehensweise erklärt sich durch die unbekannte Anzahl der Empfänger.
Die Empfänger : Einen Anspruch auf die von der BRD an die FEFA bezahlte Entschädigung haben die französischen Staatsbürger der Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, die während des zweiten Weltkrieges in die Wehrmacht zwangseingezogen worden waren.
Die Hinterbliebenen der Empfänger : Hinterbliebene von Zwangseingezogenen, die verstorben oder vermisst sind, können ebenfalls entschädigt werden. Betroffen sind:
- nicht wiederverheiratete Witwen
- wiederverheiratete, aber erneut verwitwete Witwen
- Vorfahren – Vater und/oder Mutter des Empfängers
- Nachkommen – Kinder des Empfängers
- wiederverheiratete Witwen.
Ausgeschlossen sind Erbberechtigen in Seitenlinien, Erben von Hinterbliebenen und geschiedene Ehefrauen.
Nachweis: Als Beleg gilt das Zertifikat, das den Status des in die Wehrmacht Zwangseingezogenen anerkennt (oder ein gleichwertiger ordnungsgemäß registrierter Titel), das von der departementalen Direktion der Kriegsveteranen ausgestellt wird. Damit kann die von der FEFA ausbezahlte Entschädigung erhalten werden.
Statistiken : Verteilung der Entschädigung Geographische Verteilung Rechtsausschluss : Für Antragstellung auf Entschädigung wurde das Datum für den Rechtsausschluss auf den 30.04.1989 festgelegt. Für Personen,, deren Antrag auf ein Zertifikat zum Status des Zwangsrekrutierten zu diesem Datum noch in Gange war, wurde ein Sicherungsverfahren vorgesehen.
Nahezu 5000 Sicherungsanträgen wurden registriert.
Streitsachen : Bis heute liegt kein Rechtsstreit in Bezug auf die Modalitäten der deutschen Entschädigung vor.
Ein Streitfall jedoch verursachte ein langwieriges Gerichtsverfahren, ausgehend von einer Kategorie von Staatsbürgern aus dem RAD (ReichsArbeitsDienst), die ebenfalls Ansprüche auf die Entschädigung durch die FEFA geltend machen wollten. Sie wurden durch zwei Urteile des Straßburger Landgerichtes (1995) und des Oberlandesgericht von Colmar ( 2003) abgewiesen.