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FONDATION ENTENTE FRANCO-ALLEMANDE
(FEFA)

VORSTELLUNG UND AUFGABEN

Vorstellung

„Entente franco-allemande“, „Deutsch-Französische Verständigung“. Dieser Name ist  Ausdruck des Willens seiner Gründer, des französischen Staatspräsidente Valéry Giscard d’Estaing und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt,  die 1981 die Stiftung für die Deutsch-Französische Verständigung schufen.

Dieser Wille wird durch eine zweifache Erwähnung in der Satzung in Artikel 3 Absatz a und b2 zu den Zielen der Stiftung bekräftigt, mit der Aufforderung, „durch weitere Projekte die Kooperation zwischen Frankreich und Deutschland zu fördern“. Im Fall einer Auflösung der Stiftung geht ihr Vermögen an das Deutsch-Französische Jugendwerk . Nach Erfüllung ihrer geschichtlichen Aufgaben bemüht sich die Stiftung satzungsgemäß um die Deutsch-Französische Kooperation.

Die historische Aufgabe der Stiftung bestand darin,einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg beizulegen: es handelt sich um die Entschädigung der in die Wehrmacht zwangseingezogenen Elsässer und Lothringer. Seit 1945 hatte diese Angelegenheit auf diplomatischem Weg keine Lösung gefunden, konnte aber dank der internationalen Vereinbarung vom 31. März 1981 politisch geregelt werden. Die Vereinbarung wurde in Bonn unterschrieben, worauf die Bundesrepublik Deutschland der „Fondation Entente Franco-Allemande (FEFA)“ in drei Raten (1984, 1985 und 1986) einen Betrag von über 117 500 000 € (250 Millionen DM) zukommen ließ.

Es handelt sich um eine Stiftung nach französischem Rechts mit Sitz in Strassburg. Sie wird von einem Vorstand geleitet, dessen Beschlüsse von einem Vorstandsbüro vorbereitet werden.

Präsident ist seit 2002 André BORD, Minister a.D. und Gründungsmitglied der Stiftung.


Aufgaben

    Die Stiftung hat zwei Aufgaben: die erste ist historischer Art, die zweite weist in die Zukunft.

1) Die historische Aufgabe bestand in einer Entschädigung der während des 2. Weltkrieges von der Wehrmacht zwangsrekrutierten Elsässer und Lothringer. Diese Entschädigung wurde als Reparationsleistung bezahlt, um das Kriegsverbrechen und den Verstoß gegen die Haager Menschenrechtskonvention  anzuerkennen.

  • Über 86 500 Staatsangehörige wurden entschädigt; bedeutende soziale Maßnahmen wurden zu ihren Gunsten ergriffen mit dem Ziel, die notwendige Vergangenheitsbewältigung zu begleiten.
  • Die Schadensersatzpauschale beläuft sich auf 1387,29 € in Form einer ersten Zahlung von 1 143.37 € und einer zusätzlichen Zahlung von 243,92 €.

2) Die zweite Aufgabe der Stiftung Entente Franco-Allemande besteht in der Förderung der deutsch-französischen Zusammenarbeit.

Hunderte von Projekten unterschiedlichster Art wurden durch die Bewilligung von Subventionen im kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und sportlichen Bereich unterstützt.

    Das von der BRD gezahlte Kapital wurde vollständig für die Entschädigungsaufgabe verwendet.

    Die kulturellen und sozialen Aktionen, die Deutsch-Französische Kooperation und die Betriebskosten werden 
in Erwartung ihrer Verteilung durch die Zinsen der angelegten Summen  finanziert.